ELSTER-Verfahren
Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2005
nur noch elektronisch
Ab 2005 muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) elektronisch abgegeben werden. Erklärungen auf Papier sind dann nur noch auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten erlaubt.
Mit der EURO FIBU können Sie Ihre Steueranmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldung und Dauerfristverlängerung) bereits jetzt ausschließlich elektronisch mittels ELSTER-Verfahren über das Internet abgeben.
Die EURO FIBU erlaubt Ihnen Abgabefristen vollständig auszunutzen. Verzögerungen, wie sie bei der herkömmlichen Papierübermittlung auf dem Postweg entstehen können, entfallen zukünftig.
Die Abkürzung ELSTER steht dabei für ELektronische STeuerERklärung und bezeichnet ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten zum Ziel hat.
ELSTER-Teilnahmeerklärung
Für die Übermittlung Ihrer Steueranmeldungen auf elektronischem Weg brauchen Sie lediglich einmalig eine unterschriebene Teilnahmeerklärung an das zuständige Finanzamt zu senden. Die ELSTER-Teilnahmeerklärung ist in der EURO FIBU enthalten.
Bei der elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen kann nach § 6 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung vom 28. Januar 2003, BGBl I S. 139 auf eine Unterschrift verzichtet werden.
Keine Schonfrist bei verspäteter Umsatzsteuer-Voranmeldung
Der Wegfall der Abgabeschonfrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Verkürzung der Zahlungsschonfrist auf drei Tage ab 2004 verkürzen die Bearbeitungszeiten für die monatlichen oder vierteljährlichen Steueranmeldungen und die Steuerzahlungen.
Wurde in der Vergangenheit von der Finanzbehörden bei einer bis zu fünf Tagen verspäteten Abgabe der UStVA kein Verspätungszuschlag erhoben, gilt dies nur noch für Meldezeiträume, die vor dem Januar 2004 endeten.
Die sogenannte Abgabe-Schonfrist bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wird mit dem BMF-Schreiben vom 1. April 2003 für nach dem 31. Dezember 2003 endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume aufgehoben.
Wird eine Steuererklärung oder Steueranmeldung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abgabenordnung - AO - ).
Voraussetzung für die Datenübertragung
ELSTER unterstützt derzeit folgende Betriebssysteme: Windows 98*, Windows 98* SE, Windows ME sowie Windows NT 4.0 (ab SP 6)*, Windows 2000 (ab SP 2) und Windows XP.
[*Anmerkung: Für den Einsatz unter Windows 98 / Windows 98 SE / Windows NT 4.0 müssen i.d.R. bestimmte Betriebssystemkomponenten nachträglich installiert werden.]
Sie benötigen für die Datenübertragung entweder eine Verbindung zum Internet oder eine Verbindung über einen sog. Dial-In-Server mittels ISDN.
ELSTER-Updates mit der EURO FIBU abrufen
Behördenseitige Umstellungen von Finanzamtsbezeichnungen, Umstellung von Steuernummer in einzelnen Bundesländern oder mögliche Gesetzesänderungen setzen voraus, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Dauerfristverlängerung stets mit der aktuellsten ELSTER-Version übertragen.
Als Anwender der EURO FIBU ab Version 7.1 stehen Ihnen auf syska.de die aktuellen ELSTER-Komponenten automatisch bereit. Diese Aktualisierungen sind unabhängig von EURO FIBU-Updates oder Zwischenversionen.
Integriert in der Benutzeroberfläche der EURO FIBU, gelangen Sie mit einem Mausklick auf den Button Download direkt auf unsere Serviceseite für Online-Aktualisierungen. Dort finden Sie alle notwendige Schritte für das Update der ELSTER-Komponenten genau beschrieben und können die notwendigen Dateien direkt herunterladen.

